Benützungsregeln

Benützungsregeln
für die Kletterwand des STVA

Klettern ist eine risikoreiche Sportart.
Bei unzureichender Beherrschung der Kletter- und Sicherungstechnik oder der Verwendung ungeeigneter Ausrüstung besteht Lebensgefahr!

  1. Die Benützung erfolgt in ausschließlicher Eigenverantwortung des benützenden Kletterers und auf eigene Gefahr. Die Benützung ist jedermann gestattet, der sich vorher angemeldet hat und durch Unterfertigung des aufliegenden  Registrierungsformulars bestätigt, dass  er die Fähigkeit und Ausstattung für die Benützung der Kletterwand in Eigenverantwortung besitzt.
  2. Bei unbefugter Benützung oder Benützung unter Missachtung der Benützungsregeln wird für alle damit verbundenen Schäden nicht gehaftet. Für die normgerechte Ausrüstung hat ausschließlich der Benützer zu sorgen. Für Unfälle wird keine <fHa HHaftung übernommen.
  3. Mit der Benützung der Kletterwand erkennt der Benützer die Benützungsregeln des STVA ausnahmslos an. Für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss das „Registrierungsformular“ von dem Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden, für Jugendliche unter 14 Jahren ist das selbständige Klettern nur unter Aufsicht von mit der Klettertechnik vertrauten Erwachsenen erlaubt.
  4. Beim Aufenthalt im Kletterbereich ist die Sturzzone unterhalb von kletternden Personen zu meiden (nach oben schauen) – Spielen, lärmen und herumlaufen ist  untersagt.
  5. Klettern nur mit normgerechter(CE-Norm, UIAA-Norm) Ausrüstung. Verwende ein Sicherungsgerät mit dem du vertraut bist (Reverso, Smart, Grigri, HMS….).
    Die Länge des Kletterseils muss den Routenlängen entsprechen (mind.  20m).
  6. Barfuß klettern und klettern mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht erlaubt.
  7. Ab der roten Stopplinie darf nur mehr mit Seilsicherung geklettert werden.
  8. Partnercheck vor jeden Start: Gurt, Anseilknoten, Schraubkarabiner, Sicherungsgerät + Knoten am Seilende kontrollieren.
  9. Volle Aufmerksamkeit beim Sichern: Versetzte Armhaltung, liegen + sitzen verboten, Standort richtig wählen, kein Schlappseil, kein Handy!
  10.  Nicht übereinander klettern, seitlichen Sicherungsabstand einhalten, Pendelsturz  berücksichtigen.
  11.  Alle Expressschlingen in einer Route einhängen. Achtung Griffe können sich    drehen oder brechen.
  12.  Den Partner langsam und gleichmäßig ablassen. Auf eine „freie Landebahn“   achten.
  13.  Niemals zwei Seile übereinander einhängen.
  14.  Topropeklettern an Zwischensicherungen ist nicht erlaubt. Wird am „Umlenker“  abgelassen oder im Nachstieg gesichert, so müssen mindestens 2  Zwischen- sicherungen im Seil belassen werden.
  15.  Das selbständige Versetzten/ Anbringen von Griffen oder Sicherungspunkten ist  ausnahmslos untersagt. Lockere Griffe und andere Mängel der aufsichtsführenden Person  bzw. dem Betreiber melden.
  16.  Persönliche Ausrüstungsgegenstände sind nach Beendigung  eines Kletterdurchgangs ausnahmslos aus der jeweiligen Route zu entfernen.
  17.  Beim Klettern soll aus Verletzungsgründen auf das Tragen jeglicher Schmuckgegenstände verzichtet werden.
  18.  Generelles Alkohol- und Rauchverbot im gesamten Schulgelände.
  19.  Das Mitnehmen von Hunden ist nicht gestattet.
  20.  Zu Ende der Übungszeiten sind die Matten hochzuklappen und das Licht auszudrehen.

 

Wir bitten, im gegenseitigen Interesse, die  gesamte Schulsportanlage sauber zu halten. Mängel und Verschmutzungen bitte unverzüglich dem Betreiber melden.

 

 

Kontaktpersonen:

Franek Erich – Hauptschule Adnet – ) 0664/4363167

Ziller Matthias – Gemeindeamt Adnet – )  0664/2828653
Wenger Michael – )  0664/4415033